Ortsgemeinde Bongard
Ortsgemeinde Bongard

Aus der Gemeinde-Chronik Bongard

 

 

26.12.1872:

Die Pfarrstelle Bodenbach-Bongard ist noch nicht besetzt. Pfarrer Haubrich von Nohn ist zwar zum Pfarrverwalter bestimmt, er hält aber keine Messe, weil die Vertreter von Bodenbach gesagt haben, sie störten sich an den Sonntagsgottesdienst bezüglich der Bezahlung nicht, sobald der Sonntagsgottesdienst abwechselnd in Bongard und Bodenbach und nicht ausschließlich in Bodenbach abgehalten werde. Die Gemeinde Bongard wendet sich daher an das Hochwürdigste Generalvikariat in Trier mit der Bitte, dem Pfarrverwalter Haubrich zu gestatten, jede 14 Tage einen Sonntag zu Bongard allein Gottesdienst zu halten. Die Gemeinde Bongard will ihm für jede in Bongard gehaltene Messe an Sonn‑ und Feiertagen einen Taler und 15 Silbergroschen aus der Gemeindekasse zahlen.

Anmerkung:
Im Jahre 1872 war die Währungsumstellung von der alten Taler-Währung zur neuen Reichswährung in Mark und Pfennig im jungen Kaiserreich (Kaiserproklamation 18.01.1871) poch in vollem Gange (Gesetz zur Ausprägung von Reichsgoldmünzen vom 04.12.1871). So ist es zu verstehen, warum die Bongarder zu Weihnachten 1872 noch in der alten Taler-Währung rechneten. Ein Taler entsprach damals drei Mark, und ein Taler war gleich 30 Silbergroschen. Danach ergibt die Umrechnung eineinhalb Taler, oder 4,50 Mark in der neuen Reichswährung (siehe dazu Währungen in der Eifel, Eifeljahrbuch 1992, S. 109ff, e.m.).

08.08.1875:

Der Gemeinderath beschließt, eine Anleihe von 2.700 Mark zur Schuldentilgung aufzunehmen. Dazu sollen die in verschiedenen Jahren aufgenommenen Schulden in einer Summe zusammengefaßt und die Rückzahlung auf etwa 30 Jahre verteilt werden. Der Gemeinderath dringt ferner darauf, das aus dem Gemeindewald ein größeres Einschlagsquantum jährlich zum Hiebe behufs des Verkaufs komme, da es sonst nicht möglich ist, das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben herzustellen, denn sonstige Einnahmequellen sind nicht vorhanden.

25.07.1881:

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines Zuchtstiers behufs Verbesserung des einheimischen Stammes. Der Vorsteher wird dazu ermächtigt, beim landwirtschaftlichen Verein für Rheinpreußen eine Subvention von 200 Mark zu beantragen. Wenn sie gewährt wird, verpflichtet sich die Gemeinde, den geeigneten Stier anzuschaffen, ihn gut zu ernähren und zu verpflegen, sowie ihn gegen Feuersgefahr und Sterbefall zu versichern. Der landwirtschaftliche Verein mag das kontrollieren.

21.11.1881:

Die Gemeinde Bongard ist mit den aufgestellten Holzfällungs- und Kulturplänen von Kreisoberförster Clemens de Lassaulx einverstanden. Die Holzfällungs- und Kulturarbeiten sollen in der Fronde (unbezahlte Gemeindearbeit) ausgeführt werden. Wer an der Fronarbeit nicht teilnimmt, soll pro Tag 1,50 Mark in die Gemeindekasse zahlen.

Das Nachtwächter-Reglement von 1827 erhält für die Zukunft folgende Neufassung: Alle männlichen Einwohner von 21 Jahren, wenn dieselben eine eigene Wohnung haben, oder aber wenn sie selbst beerbt sind, oder ein selbständiges Gewerbe betreiben, einerlei, ob sie einen eigenen Hausstand führen oder nicht, sind zum persönlichen Nachtwächterdienst verpflichtet und damit auch zur Unterhaltung des Lichtes während der ganzen Nacht.

06.06.1884:

Die Gemeinde Bongard ersucht den Bürgermeister, eine Petition an die Königliche Regierung in Koblenz einzureichen wegen Wahrung der Rechte der Gemeinde Bongard bezüglich der kirchlichen Verhältnisse. Entgegen den Beschlüssen bei der Gründung der Pfarrei Bodenbach und der Übereinkunft am 07.02.1873 mit dem derzeitigen Pfarrverwalter, wird bereits seit längerer Zeit kein Gottesdienst in Bongard abgehalten. Auch werden die ziemlich bedeutenden Einkünfte der Kirche zu Bongard ohne jede Leistung für die Gemeinde Bongard von der Pfarrverwaltung zu Bodenbach eingezogen, und zwar auf Beschluß des Kirchenvorstandes, dem aus der Gemeinde Bongard nur ein Mitglied angehört. Jetzt sollen auch noch mit Genehmigung der Königlichen Regierung kirchliche Umlagen erhoben werden, zu denen wiederum Bongard den größten Anteil zu bezahlen hätte, da die Gemeinde Bongard bei weitem die größte Steuerkraft besitzt. Die Gemeinde Bongard soll hiernach ihre wohlerworbenen Rechte ohne weiteres an Bodenbach abtreten, dagegen zu den Leistungen unverändert herangezogen werden. Die Erhebung einer kirchlichen Umlage würde nicht erforderlich sein, wenn der Pfarrverwalter den übernommenen Verpflichtungen gemäß abwechselnd den Sonntag-Gottesdienst in Bodenbach und Bongard abhielte. Hierfür würde man ihm vertragsmäßig pro Sonntag 4,50 Mark zahlen, gegen deren Aufbringung sich niemand weigern würde. Hinzu kommt noch, daß der Pfarrverwalter, um von Nohn nach Bodenbach zu gelangen, meistens durch den Ort Bongard kommt.

Eine Mehrbelastung wäre es für den Pfarrer Haubrich aus Nohn also nicht. Es wird daher beantragt, daß die kirchliche Umlage nicht genehmigt werden möge, bis die Gemeinde Bongard ihrer Rechte teilhaftig werde.

15.10.1884:

Die Gemeinde Bongard beschließt den Beitritt zur Krankenversicherung der Arbeiter im Kreis Adenau aufgrund des Gesetzes vom 15.06.1883. Die Verwaltung der gemeinsamen Krankenversicherung soll der Kreisverwaltung übertragen werden. Mit diesem Gesetz von 1883 wurde die Krankenversicherung im Deutschen Reich obligatorisch. Die Kosten der Versicherung tragen (bis heute) Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte.

09.11.1888:

Die Gemeinde stellt den Antrag auf Zusammenlegung der Gemarkung Bongard (durchgeführt 1892).

16.09.1890:

Herr Dechant Bley kommt als bischöflicher Kommissar nach Bongard und erklärt, daß die abwechselnde Abhaltung des Gottesdienstes in der Kapelle zu Bongard von der bischöflichen Behörde nicht eher gestattet werde, "als bis die Kapelle so weit vergrößert sei", daß sie die ganze Pfarrgemeinde in sich fassen könne. Der Gemeinderat beschloß, spätestens im nächsten Jahr die erforderliche Vergrößerung der Kapelle vorzunehmen und der bischöflichen Behörde baldmöglichst einen diesbezüglichen Plan zur Genehmigung vorzulegen.

10.02.1894:

Die Gemeinde lehnt den Antrag auf Erwerbung der Mühle im Bann Bongard im Interesse der Zusammenlegung einstimmig ab. Die Befestigung bzw. Versteinerung der neu ausgewiesen Gemeindewege im Zuge der Zusammenlegung soll in Fronarbeit ausgeführt werden. Die Gemeinde beschließt die Aufforstung von Oedland, wenn die Kosten aus Staatsmitteln getragen werden. Für diesen Fall stellt die Gemeinde bereit:

  1. ca. 6 ha Oedlandfläche Hinter Eiserberg bis an Guterseifen;
  2. ca. 3 ha auf Hommbüchel.

20.07.1895:

Von den Bürgern sind bei Bedarf Hand- und Spanndienste zu leisten. Die Handdienste leisten alle Steuerpflichtigen gleichheitlich. Die Gespann haltenden Grundbesitzer sind an ebenso vielen Tagen vom Handdienst befreit, als sie Spanndienste leisten müssen. Die Dienste können auch durch taugliche Stellvertreter geleistet werden, darüber entscheidet der Gemeindevorsteher. Die Verpflichtung zur Leistung von Naturaldiensten erstreckt sich auf alle Steuerpflichtigen, einschließlich derjenigen, deren Jahreseinkommen den Betrag von 900 Mark nicht übersteigt. In Einzelfällen kann ein Bürger von Naturaldiensten auf Antrag befreit werden, er muß dann an die Gemeindekasse einen entsprechenden Geldbetrag zahlen. Dieser beträgt pro Tag:

a) für Handdienste ............................................... 1,50 Mark"

b) für Spanndienste mit einem Ochsen .................. 3,50 Mark,

c) desgleichen mit zwei Ochsen oder einem Pferd .. 5,00 Mark,

d) desgleichen mit zwei Pferden ............................ 7,50 Mark.

13.02.1896:

Das Gesuch des Försters Schnettler um Übertragung der Jagd an den Lehrer Wirtgen wird abgelehnt und demselben anheim gestellt, die Jagd der Gemeinde zu kündigen. Nach Fertigstellung der Drainage-Anlage zu Bongard wird die Gemeinde die Beaufsichtigung und Unterhaltung derselben übernehmen.

05.08.1896:

Der aus 1896 rückständige Grubenholzschlag soll dem Holzhändler Sieglohr aus Remagen zugeschlagen werden zu einem Preis von fünf Mark pro Festmeter. Ein Drittel des Kaufpreises ist vor der Fällung zu zahlen, der Rest vor der Abfuhr.

06.02.1898:

Die Ent- und Bewässerungsgräben der Wiesen sind von den jeweiligen Wieseneigentümern zu räumen, d.h. zu säubern. Den Wieseneigentümern obliegt auch die Instandhaltung der Grabenböschungen. Die Frühjahrsräumung ist bis zum 01. März, die Herbsträumung bis zum 01. November spätestens auszuführen.

17.03.1899:

Die Anlegung des Grundbuches der Gemeinde Bongard soll voraussichtlich in nächster Zeit beginnen. Die Gemeinde bittet die vorgesetzte Behörde, daß die Anlegung des Grundbuches an Ort und Stelle vorgenommen wird und stellt hierfür ein geeignetes Lokal, beleuchtet und beheizt, zur Verfügung. Für die Bewässerung der Wiesen ist der Wiesenwärter zuständig. Er nimmt die Einleitung des Wassers aus den Bachläufen in die Zuleiter vor und hat die Aufsicht über die Stau- und Absperrschleusen und sonstigen Bauwerke der Wiesenmelioration (Verbesserungsmaßnahmen). Die Einleitung des Wassers aus den Zuleitern auf die Wiesen bleibt den einzelnen Wiesenbesitzern überlassen. Die Bewässerung erfolgt in 3 Zeitabschnitten, nämlich

a)         die Herbstbewässerung nach der Grummeternte,

b)         die Frühjahrsbewässerung nach Weggang des Schnees,

c)         die Sommerbewässerung vor der Heuernte.

Der Gemeinderat kann Änderungen beschließen.

06.12.1900:

Die Gemeinde beschließt die Anlage einer Viehweide mit Umzäunung und Einteilung, bzw. eines Feldgras-Futterfeldes, wenn die Hälfte der Kosten des Samens und des künstlichen Düngens als Beihilfe gegeben wird. Johann Josef Bongards wurde das Amt des Wiesenwärters übertragen..

11.05.1901:

Zu dem Sammelfonds für die Errichtung einer Kreis-Krankenanstalt soll vom 01. April 02 ab ein jährlicher Zuschuß von 10 Mark in den Haushaltsetat eingestellt werden. Als Mitglieder der zu bildenden Gesundheitskommission werden neben den Distriktärzten die Herren Nikolaus Marx zu Kelberg und Paul Lauxen zu Uess gewählt.

13.02.1902:

Dem Müller Hilgers in Ahhütte wird gestattet, eine von ihm im Distrikt "Vordere Kallerheck" für sein Wasserrad ausgesuchte Eiche gegen die übliche Taxe zu fällen. Sonstige Eichen anzuschlagen wird ihm nicht gestattet.

09.08.1902:

Bongard tritt dem Zweigverein vom Roten Kreuz ("rothen Kreuz") mit einem Jahresbeitrag von einer Mark als Mitglied bei.

19.10.1904:

Die Gemeinde beschließt einstimmig die Anschaffung einer Wiesenegge. Sie soll dem Ausbau der Wiesenmelioration (Verbesserung) dienen. Die in die Gemeindekasse Kelberg fließenden Gebührenanteile aus den Einnahmen und Ausgaben, die aus der Schlachtvieh- und Fleischbeschau erwachsen, sollen in den gemeinsamen Ausgleichfonds übertragen werden. Die neu anzuschaffenden Zuchtstiere sollen künftig durch den Kreisarzt geimpft werden.

14.03.1905:

Der Ackerer Johann Josef Schmitz aus Bongard wird zum Feldhüter gewählt. Zur Erbauung einer Kapelle will die Gemeinde Bongard einen Kredit von 15.000 Mark zu möglichst niedrigem Zinssatz aufnehmen. Die Rückzahlung des Kapitals soll innerhalb 20 Jahren erfolgen.

13.04.1905:

Dem Eifelverein wird das Recht eingeräumt, in den Waldungen der Gemeinde Bongard Wegezeichen und Wegetafeln anzubringen.

13.10.1905:

Falls die königliche Regierung die Genehmigung zu der beschlossenen Anleihe von 15.000 Mark für den Bau einer Kapelle erteilt, verpflichtet sich die Gemeinde, sämtliche innerhalb der nächsten 10 Jahre erforderlichen Wegearbeiten unentgeltlich zu leisten. Ferner soll ein Extra-Holzhieb im Distrikt "vordere und hintere Kahler Heck" vorgenommen werden. Sollte der Distrikt "Himmesheck" nicht im Kulturplan vorgesehen sein, so soll der auf diesem Distrikt befindliche Holzaufwuchs gefällt und verkauft und der so entstandene kahle Platz der Gemeindeforstverwaltung zur Aufforstung zu Verfügung gestellt werden.

16.02.1906:

Für den Baufonds des Kaiser Wilhelm Turmes auf der Hohen Acht stiftet die Gemeinde Bongard "eine kräftige Eiche aus dem Gemeindewald".

19.10.1906:

Die Gemeinde lehnt es z.Zt. ab, der Errichtung einer Krankenpflegestation in Kelberg zuzustimmen. Der Weg von Bongard nach Borler soll ausgebaut werden. Bongard will die Hälfte der Herstellungskosten tragen.

06.09.1910:

Am 12./13. Juni 1910 war in hiesiger Gegend ein schlimmes Unwetter mit wolkenbruchartigen Niederschlägen. Das aufkommende Hochwasser beschädigte die Wege von Bongard nach Bodenbach, von Bongard nach Brück und von Bongard nach Borler. Die Brücke in Bongard nach Bodenbach wurde zerstört, in den Wiesenanlagen entstanden größere Schäden. Die Gemeinde beantragt eine Beihilfe zur Beseitigung der Schäden.

06.10.1910:

Die Gemeinde beauftragt den Unternehmer (Sollter oder Sonter?) aus Mayen mit dem Brückenneubau in Bongard zum Preis von 3.500 Mark.

02.12.1911:

Die Gemeinde beantragt, die Landpostfahrt von Kelberg aus bestehen zu lassen, weil der gesamte Verkehr der Ortschaften Bodenbach, Bongard, Borler auf Kelberg angewiesen ist, um so mehr begründete Aussicht vorhanden ist, daß die Bahn (Eisenbahn) Adenau ‑ Kelberg ‑ Rengen in kurzer Zeit gebaut wird.

30.10.1912:

Bei den Stierkörungen im Oktober erzielten folgende Dörfer aus der Bürgermeisterei Kelberg eine Prämie für gute Glan-Stier-Haltung: Bongard, Hausen-Kötterichen und Uersfeld. Der zuerkannte Preis betrug jeweils 40 Mark. Auch Müllenbach gewann die Prämie.

14.03.1914:

Die Gemeinde ist bereit, zum Kirchenneubau in Bongard einen Extra-Holzhieb von 5000 Mark vorzunehmen. Sollte dieser nicht genehmigt werden, so beschließt der Gemeinderat einstimmig, dem Kirchenvorstand zu Händen des Pfarrers 5000 Mark für den besagten Zweck zu geben und den Betrag nach und nach wieder in die Gemeindekasse zurückzuzahlen.

05.05.1914:

Bezüglich der Herausgabe von Ödland zur Aufforstung lehnt die Gemeinde eine endgültige Stellungnahme solange ab, bis von der königlichen Regierung die Genehmigung zur Gründung einer eigenen Kirchenverwaltung erteilt worden ist. Falls dann von der Rückzahlung der Staatsbeihilfe abgesehen wird, ist die Gemeinde bereit, der Aufforstung der etwa 10 Morgen großen Feldgrasanlage "Im Kammerseifen" näher zu treten. Mit der Umwandlung des ehemaligen Eichenschälwaldes in einen Hochwald ist die Gemeinde einverstanden.

13.09.1914:

Die Gemeinde beschließt einstimmig, den Kriegsteilnehmern der Gemeinde Bongard einen vollen Anteilschein von 10 Mark (Kriegsanleihe) aus Gemeindemitteln bereitzustellen. Dahingegen sollen die Einberufenen, welche zur Zeit Eisenbahnwachdienste leisten, den Vorteil einer Einzahlung einer einmaligen Prämie nur dann erhalten, wenn sie den operierenden Truppen nachgeführt werden.

17.04.1915:

Auf Grund der behördlicherseits beanstandeten Mängel an der Brunnenanlage beschließt die Gemeinde, den jetzigen Brunnen vollständig abzunehmen und eine Neufassung der Quelle entsprechend den Vorschriften baldmöglichst vorzunehmen. Dabei soll die angeblich zugeschlemmte Leitungsröhre dann ordnungsgemäß gereinigt werden. Da aber zur Zeit Leutemangel im Dorf herrscht (es war Krieg) bittet man um Aufschub, bis wieder geeignete Arbeitskräfte vorhanden sind.

20.03.1920:

Die angekaufte Gemeindewalze wird bei Nikolaus Müsseler untergebracht, er erhält dafür 20 Mark pro Jahr. Die Leihgebühren der Landwirte betragen 2 Mark/Tag bzw. 1 Mark für einen halben Tag Benutzung. Der Gegenwert der Hand‑ und Spanndienste wird den neuen Nachkriegs-Preisverhältnissen angepaßt:

       Handdienste gelten für einen Arbeitstag                        =     25 Mark/Tag,
       Spanndienste mit 2 Fahrkühen oder einem Ochsen       =     60 Mark/Tag,
       mit zwei Ochsen oder einem Pferd                               =     80 Mark/Tag,
       mit zwei Pferden                                                         =   140 Mark/Tag.

11.02.1921:

Der Gemeindevorsteher Metzen wird als Mitglied in die Kommission zur elekrischen Lichtanlage gewählt (siehe dazu Artikel über die Einführung der Elektrizität). Die Gemeinde Bongard "hat löblicher Weise aus eigenem Antrieb zur Ausbesserung seiner beschädigten Wege bereits 30000 Mark im Herbst 1920 verbaut". Der Landrat hat sich diese Arbeiten damals selbst angesehen und der Gemeinde versprochen, daß ihr selbstverständlich für diese Leistung ein entsprechender Wegekostenzuschuss zukommen soll. Die Gemeinde stellt hierauf sofort den dringenden Antrag auf Zuwendung dieses Zuschusses. Gebaut wurde damals:

1. Teilstrecke des Weges Bongard - Brück,
2. Teilstrecke des Weges Bongard ‑ Heyroth ("Hayrot"),
3. Teilstrecke des Weges Bongard ‑Bodenbach. „

„Zu bauen sind noch", hieß es 1921:

1) Alte Straße,
2) Borler nach Bongard und
3) die Verlängerung des Weges von Bongard nach Brück.

02.12.1921:

Der Gemeinderat von Bongard beschließt mit 4 gegen 2 Stimmen grundsätzlich den Bau einer neuen Wasserleitungsanlage. Die in Aussicht genommene Quelle befindet sich auf einem Grundstück in der Gemarkung Brück, Distrikt Banneborn (Parzelle 4200/1470) und gehört Matthias Maas in Brück. Die Parzelle soll zum Preis von 6000 Mark erworben werden. Zur Deckung der Kosten der Wasserleitung wird ein Extra-Holzhieb von 1500 Festmeter beantragt. Die Auswahl der Hiebfläche wird der Forstbehörde überlassen.

03.04.1922:

Die Gemeinde beschließt, das Grundstück der Wasserleitungsquelle in der Gemarkung Brück für 10.000 Mark zu kaufen (hier zeigen sich schon deutlich die inflationären Preissteigerungen der frühen 1920er Jahre; (siehe dazu 'Notgeld im Kreis Adenau 1923', Eifeljahrbuch 1985/86, e.m.).

Die Holzhauerlöhne wurden wie folgt festgesetzt:

a.  für Kiefern und Fichtenstammholz       50   Mark/Festmeter
b.  für Stangenholz 1. Klasse                  4   Mark/Stück,
     für Stangenholz 2. Klasse                  3   Mark/Stück,
     für Stangenholz 3. Klasse                  2   Mark/Stück,
     für Latten                                       0,50   Mark/Stück.

22.12.1922:

Die Gemeinde Bongard beschließt die Errichtung eines eigenen konfessionellen Friedhofes, entsprechend dem Antrag der Kirchengemeinde, mit der Maßgabe, daß für Andersgläubige (d.h. Nichtkatholiken) ein besonderer Platz abgegrenzt wird. Zur Schaffung eines Hilfsfonds für Badekuren Minderbemittelter zahlt die Gemeinde einen einmaligen Beitrag von 150 Mark. Der Jahresbeitrag zum Kreiswohlfahrtsamt wird auf 150 Mark widerruflich erhöht. Bongard schließt sich dem Ziegenbockhalterverband der Bürgermeisterei Kelberg an. Jeder Bürger erhält zur Anschaffung von 6 Lampen für die von der Gemeinde bewilligten 6 Brennstellen 15.000 Mark (siehe dazu 'Die Einführung der Elektrizität'). Peter Metzen erhält als Lagermiete für das Material für die elektrische Lichtversorgung pro Tag 100 Mark. Der Förster Fernau von Nohn und der Gemeindevorsteher Metzen von Bongard erhalten für ihre außergewöhnliche Mehrarbeit bei der Lichtversorgung je 1/2 Festmeter Holz aus der Gemeinde kostenlos.

30.04.1923:

Der Gemeindevorsteher erhält als Dienstkostenentschädigung jährlich 2 Festmeter Holz bis auf Widerruf (im Inflationsjahr 1923 galten vor allem Sachwerte). Auf die Stellenausschreibung eines Feldhüters und Wiesenwärters hat sich niemand beworben; die Stelle wird erneut ausgeschrieben.

07.09.1923:

Jeder Bürger erhält aus Gemeindemitteln einen Wasserleitungsanschluss bis in den Keller. Weitere Anschlüsse vom Keller ab muß er selber bezahlen. Die Ehefrau Reitz, geb. Rosenzweig, erhält aus der Kleinrentner-Fürsorge eine Unterstützung von monatlich zwei Millionen Mark.

11.11.1923:

Der Straßenmeister Rossmann kann einen Fichtenstamm haben, von dem ein Festmeter zur Zeit 20 Milliarden Mark kostet. Er muß aber den Hauerlohn zahlen oder den Stamm selbst fällen. Die Gemeinde erklärt sich bereit, zur Herstellung einer Brücke an der Heyroder Grenze, die benötigten Fichtenstämme unentgeltlich herzugeben.

18.01.1924:

Die Gemeinde verkauft 161½ m Wasserleitungsrohre (Gußrohre) an die Gemeinde Bodenbach zum Preis von sechs Goldmark per lfdm. Da auf dem Distrikt 7 unterhalb des Bodenbacher Weges nur Reiser wachsen, soll er abgeholzt und als Wiese unter die Gemeindebürger verteilt werden. Die gleich große Fläche im Distrikt Schlüsselheck soll zur Aufforstung freigegeben werden. Falls Rausch auf die ihm zugewiesene Baustelle im Distrikt Hohl verzichtet, ist die Gemeinde damit einverstanden, daß N. Reuter, Bongardermühle, die betr. Baustelle zum Preis von 50 Goldmark pro Ar erhalten soll.

Anmerkung:
Nach Beendigung der Inflation am 01.12.1923 wurde die Rentenmark eingeführt. Sie galt 1923/1924. Im besetzten Gebiet, zu dem auch der Kreis Adenau gehörte, rechnete man mit Goldmark. (Siehe dazu 'Notgeld im Kreis Adenau 1923', Eifeljahrbuch 1985/1986, e.m.).

 Die Beherbergung von Obdachlosen soll öffentlich ausgeboten werden.

09.03.1924:

Die Kosten für die Einführung der Elektrizität ("Elektrisierung") werden durch Holzeinschläge aufgebracht. Der Strompreis beträgt:

a) für Licht ........... pro KW 0,40 Goldmark,

b) für Kraftstrom.... pro KW 0,25 Goldmark.

Das Bürgereinkaufsgeld wird auf 18 Goldmark festgesetzt.

Die Gemeinde bewilligt die anteiligen Kosten für die Anschaffung von zwei Mänteln für die Hebammen.

Für den "Hilfsfonds minderbemittelter Badekurbedürftigen“ wird ein Zuschuß von 5 Goldmark gewährt.

Dem Anton Rollmann II wird der Betrag von 84 Goldmark für Schulreinigung im Jahr 1923 bewilligt, oder wahlweise 5½ Festmeter Holz. Die Gemeinde Gelenberg hat ihren Anteil der Gemeinde Bongard zurückzuzahlen.

11.11.1924:

Die Neuverpachtung der Fischerei in der Gemarkung Bongard soll in der Adenauer Zeitung öffentlich ausgeschrieben werden. Diejenigen Bürger, die bei der Hausinstallation der elektrischen Leitung mehr als 6 Brennstellen installieren lassen, müssen für jede zusätzliche Brennstelle den Betrag von drei Mark in drei Raten zahlen. Die Errichtung einer ländlichen Fortbildungsschule soll für das Winterhalbjahr 1925/26 ins Auge gefaßt werden.

02.01.1925:

Die Gemeinde bewilligt dem Stierhalter Nohner für das Halten von 2 Zuchtstieren im Zeitraum 01.08.1922 bis 01.08.1923 eine Entschädigung von 75 Goldmark. Dem Josef Rausch wird "In der Hohl" ein Bauplatz zur Verfügung gestellt gegen einen Preis von 40 Mark pro Ar. Der Brandweiher soll auch fernerhin für Feuerlöschzwecke erhalten bleiben.

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24.03.1925:

Die Gemeinde beschließt den Einbau einer "Entsäuerungsanlage" in die Wasserleitung. Gelenberg tritt auf Antrag aus dem Schulverband Bongard aus. In der Vermögensauseinandersetzung werden die Kosten des Schulhausbaues einschließlich Baugrundstück in Bongard nach den Rechnungsbelegen festgestellt. Davon wird der damals gezahlte Staatsbeitrag abgezogen. Von der Restsumme erhält Gelenberg 1/3 als Abfindung, zahlbar innerhalb 6 Jahren. Gelenberg verpflichtet sich, keine weiteren Ansprüche an den Schulverband Bongard zu stellen.

Anmerkung: 1966 heißt es im Rahmen der Neuorganisation des Schulwesens (Mittelpunktschule): Im Bereich des Amtsbezirks Kelberg sind bisher die einklassigen Zwergschulen in Gelenberg und Rothenbach aufgelöst und die dortigen Kinder der Schuljahre 1 bis 4 in die benachbarten Schulen Bongard und Müllenbach und die Kinder der Schuljahre 5 ‑ 8 in die im Aufbau befindliche Mittelpunktschule Kelberg eingeschult worden (150 Jahre Amt Kelberg 1816/1966, Kelberg 1966, S.11).

23.06.1925:

Die Fischerei mit Ausnahme des Brandweihers wird für 50 Mark bis zum 01.04.1926 verpachtet. Der Weg zum Forsthaus Barsberg ist in Stand gesetzt worden. Auf Antrag von Anton Rollmann I um Erlaß der Kosten für zwei Mehrbrennstellen übernimmt die Gemeinde die zusätzlichen Kosten für alle installierten Mehrbrennstellen in der Gemeinde.

Die Gemeinde beschließt die Errichtung einer ländlichen Fortbildungsschule in Bongard ab dem 01.11.1925. Schulpflichtig sind alle in der Gemeinde wohnhaften männlichen Jugendliche unter 18 Jahren, die seit Ostern 1922 die Volksschule verlassen haben und keine weitergehende wissenschaftliche oder künstlerische Ausbildung genießen.

In den Schulvorstand werden gewählt:

1. der jeweilige Amtsbürgermeister von Kelberg als Vorsitzender,
2. der jeweilige Lehrer von Bongard als Schulleiter,
3. der jeweilige Pfarrer von Bodenbach,
4. der jeweilige Gemeindevorsteher in Bongard,
5. Josef Lenzen Bongard,
6. Kaspar Schmitz Bongard,
7. Peter Schlösser.

Die erforderlichen Lehrmittel sind aus der Gemeindekasse zu zahlen. Jeder Schüler zahlt zwei Mark Schulgeld pro Jahr. Auf Antrag von Pfarrer Schmidt, Bodenbach, wird der neu angelegte Friedhof in das Eigentum der Kapellengemeinde Bongard übertragen.

Für das Jahr 1925 wird das Weidegeld auf 1,50 Mark pro Stück Vieh und Schaf festgesetzt.

23.10.1925:

Die Errichtung der Entsäuerungsanlage wird dem Unternehmer Schmidt übertragen, lt. Kostenanschlag. Eine Abänderung des Verzeichnisses der bestehenden öffentlichen Tanzlustbarkeiten wird von der Gemeindevertretung nicht gewünscht.

28.06.1926:

Mängel am Schulhaus und am Schulweg werden beseitigt. Der Restbetrag von 428,64 Mark für den Bau der Wasserleitung wird an Bauunternehmer Schmidt überwiesen. Auf Antrag der Gemeinde Borler setzen die Bongarder den Weg Bongard ‑ Borler bis zur Gemeindegrenze in Stand. Die Gemeinde beantragt, die Eichungstermine für die Pfarrei Bodenbach in Bongard anzuhalten; sie will dann auch die anteiligen Transportkosten für die Gerätschaften des Eichmeisters übernehmen, wenn die Gemeinden Bodenbach, Borler und Gelenberg auch ihren Anteil übernehmen.

25.01.1927:

Die Gemeinde will die Entwässerung der Dorfstraße vornehmen, wenn die Provinzialverwaltung (Rheinprovinz) die Hälfte der Kosten übernimmt. Peter Schlösser übernimmt ehrenamtlich das Amt des Friedhofwärters.

08.07.1927:

Ein Ortsstatut gegen die Verunstaltung der Gemeinde wird erlassen.

13.12.1927:

Die Entwässerung der Dorfstraße wird erneut beraten und weitere Einzelheiten erörtert. Dem Stierhalter N. Nohner wird für das Jahr 1927/1928 eine Entschädigung von 250 Mark zugebilligt.

11.02.1929:

Die Gemeinde schließt eine Schülerunfallversicherung ab.

29.07.1930:

Die Entnahme von Wasser aus der Wasserleitung wird durch ein Ortsstatut geregelt. Das Schulgebäude mit Nebengebäude wird mit 25000 Reichsmark und das Spritzenhaus (der Feuerwehr) mit 300 Reichsmark gegen Feuer versichert. Die Feldhüterstelle wird wieder besetzt mit einer Vergütung von 100 Reichsmark jährlich.

Anmerkung: Von 1924‑1948 galt die Reichsmark als Währung in Deutschland, danach bis zur Einführung des Euro die Deutsche Mark (siehe Währungen in der Eifel, Eifeljahrbuch 1992, e.m.).

13.04.1932:

Unter der Bedingung, daß der Jagdpächter auf eine Ermäßigung der Jagdpacht verzichtet, übernimmt die Gemeinde den Wildschaden bis zu 100 Reichsmark.

Die Vergütung für das Beherbergen von Obdachlosen wird auf 0,50 Reichsmark (RM) herabgesetzt. Die Stierhaltungskosten werden einvernehmlich auf 185 RM pro Jahr herabgesetzt, die Vergütung des Feldhüters auf 75 RM/Jahr. Unterstützungsanträge an die Gemeinde werden teils abgelehnt, teils werden 10 RM Unterstützung/Monat bewilligt. Die Vergütung für die Handarbeitslehrerin Ehefrau Rausch wird ab 01.04.1932 auf 60 RM jährlich festgesetzt, die Vergütung für die Schulreinigung ab 01.05.1932 auf 100 RM jährlich.

14.09.1932:

Die Gemeinde beschließt die Neuanschaffung neuer Hausnummern.

13.12.1932:

Die ländliche Fortbildungsschule ruht für das Winterhalbjahr 1932/1933, weil die Zahl der Pflichtschüler nur 6 beträgt.

18.04.1933:

Die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder werden in ihr Amt eingeführt und durch Handschlag verpflichtet. Anmerkung: In der sprachlichen Formulierung erkennen wir hier schon den Tenor der neuen Politik: Es wird geführt (Führer), "eingeführt".

09.10.1933:

Die Telefonkosten des Pfarrers bzw. des Pfarrhauses Bodenbach übernimmt die Gemeinde Bongard anteilig, wenn im Verhältnis der Seelenzahl sich auch die anderen zur Pfarrei gehörigen Gemeinden daran beteiligen. Die Wegereinigung wird im Ortsstatut festgelegt.

Das Dach des Schulhauses muß erneuert werden. Die Kosten betragen nach dem Gutachten des Kreisbauamtes 971,‑ RM. Die Gemeinde will die Kosten über eine Anleihe beschaffen und verpflichtet sich, das Darlehen in 5 Jahren an den Kreis Mayen zurückzuzahlen.

18.01.1936:

Bongard wird mit der Bürgermeisterei Kelberg dem Amtsgerichts- und Katasteramtsbezirk Mayen zugeteilt.

14.08.1936:

Die Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters wird auf 0,35 RM je Einwohner und Jahr und die Miete für die Bereitstellung eines Dienstzimmers, dessen Reinigung, Beleuchtung und Heizung auf 60,-RM jährlich festgelegt. Die Gemeinde tritt der Kreisfachschaft Obstbau mit einem Jahresbeitrag von 2,‑ RM als korporatives Mitglied bei. Die Gemeinde Bongard gestattet den Bürgern von Gelenberg bis auf weiteres, ihre Angehörigen auf Wunsch ohne die Zahlung einer Grabgebühr auf dem Friedhof in Bongard zu beerdigen.

16.04.1937:

Der Bürgermeister erläuterte an Hand der Unterlagen die Haushaltssatzung der Gemeinde für 1937. Die Gemeinderäte billigen die Haushaltssatzung und den dieser als Anlage beigefügten Haushaltsplan und haben gegen die Festsetzung der Satzung und der vorgesehenen Steuersätze für die Gemeindesteuern nichts einzuwenden (in der veränderten Sprachformulierung erkennen wir hier deutlich den neuen diktatorischen Ton der Obrigkeit).

 

01.02.1938:

Der Amtsbürgermeister (Gräve, 1921 ‑ 1944) gab die Schreiben des Herrn Landrats und der Firma Orth in Mayen bekannt, bezüglich Kostenbeitrag zum Bau eines Arbeitslagers. Die Gemeinde ist damit einverstanden, daß zu den beiden Arbeitslagern in Kelberg und Bongard ein einmaliger Baukostenzuschuss in Form von 30 Festmeter Bauholz aus dem Gemeindewald Bongard gegeben wird.

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23.07.1940:

Das Gemeindeforstamtsgebäude Kelberg soll nach Verfügung des Reg. Forstamtes Koblenz vom 03.06.1940 (F3, Nr.1913) zum Preis von 33000 RM vom preußischen Staat erworben werden. Die Gemeinde Bongard ist damit einverstanden.

01.10.1940:

Eine neue Friedhofsordnung wird erlassen.

17.02.1941:

Der Landkreis Ahrweiler übernimmt die Stromversorgung zu den bisherigen Bedingungen. Die Gemeinde Bongard beschließt, das Ortsnetz und die Transformatorenstation der Gemeinde für 667,29 RM dem Kreis Ahrweiler zum Eigentum zu übereignen.

26.04.1943 ‑ bis ..Dezember 1944:

Im Gemeindebeschlußbuch sind zwar noch einige Beratungsprotokolle handschriftlich vorgeschrieben, aber keine Angaben mehr notiert. Offenbar fanden keine Beratungen mehr statt, es herrschte der totale Krieg.

28.08.1946:

Die Haushaltsatzung 1946 wird beraten und beschlossen.

15.03.1947:

Die ersten Arbeiter französischer Holzfirmen treffen in den Ortschaften Kelberg, Höchstberg, Uersfeld und Zermüllen ein, um in den Eifelwäldern Holz zu fällen.

27.10.1948:

Die ersten Ostflüchtlinge treffen nach einem dreijährigen Lagerleben hinter Stacheldraht im Amtsbezirk Kelberg ein, darunter 4 Familien, die bisher in Dänemark interniert waren. Zwei Familien werden in Bongard untergebracht, eine weitere in Borler.

27.11.1948:

Eine größere französische Firma belegt 25 - 30 Quartiere mit frz. Waldarbeitern in Bongard, Bodenbach und Borler.

16.03.1949:

Die Holzfällungsarbeiten durch französische "forestiers" sind in den Gemeinden Bongard, Bodenbach und Borler beendet. In Bongard haben sie ca. 2200 Festmeter Fichtenbestand, teils Kiefern, abgeholzt (Angaben von ehemaligem Bürgermeister Toni Bongartz, Ehrenbürger von Bongard).

24.03.1949:

Es wird beschlossen, die alten Viehmärkte in Kelberg wieder aufleben zu lassen.

11.05.1949:

Für die Gemeinden der Kirchspiele Bodenbach, Retterath, Uess und Welcherath wurden Motorspritzen (für die Feuerwehr) angeschafft. In sämtlichen Pfarrorten des Amtes Kelberg sind jetzt Motorspritzen vorhanden und jederzeit einsatzfähig.

01.07.1949:

Die Gemeinde Bongard erklärt sich bereit, der Gemeinde Sassen für deren beabsichtigten Wasserleitungsbau ein Darlehen von 15.000 – 20.000 DM zur Verfügung zu stellen (hat sich mit Beschluß vom 29.11.1950 erledigt). Für den Schulhausneubau in Kelberg bewilligt sie einen Beitrag von 300,- DM.

16.01.1950:

Die Bundesregierung gab bekannt, daß die gesamte Lebensmittelbewirtschaftung, außer Zucker, ab 01.03.1950 beendet wird. Damit wird die Rationierung der Lebensmittel nach über 10½jähriger Dauer aufgehoben.

20.01.1950:

Im Dezember 1949 und Januar 1950 wurde ausländische Butter, besonders aus Dänemark eingeführt und für 2,94 DM je Pfund verkauft. Hierdurch fiel der Butterpreis von 5‑6 DM/Pfund auf 2 DM. Die Pflicht der Bauern, Milch an die Molkerei abzuliefern, wurde Ende Oktober 1949 aufgehoben.

08.03.1950:

Heute Morgen um 05,30 Uhr war in hiesiger Gegend eine heftige Erderschütterung zu bemerken.

16.03.1950:

Die hiesigen Gemeindebeamten (des Amtes Kelberg) beschlagnahmten in Zusammenarbeit mit Beamten der Zollfahndungsstelle in Koblenz ca. 150 Pfund geschmuggelten Kaffee.

22.03.1950:

Die Gemeinde Bongard erhebt bis zu einer Neufestsetzung folgendes Wassergeld:

Pro Person       1,‑ DM,
pro Pferd          1,‑ DM,
pro Rindvieh     1,‑ DM.

Badeeinrichtung, Spülklosett, Schweine, Garten, Wirte, Bäckerund Autobesitzer werden nicht berechnet. Im Rechnungsjahr 1949 wird auf die Benutzungsgebühr der Gemeindeackerwalze verzichtet.

20.07.1950:

Die Gemeinde Bongard gewährt dem Kreis Mayen ein Darlehen von 15.000,- DM für die Instandsetzung der Kreisstraßen innerhalb des Amtes Kelberg. Die Rückzahlung erfolgt in 5 gleichen Jahresraten.

29.11.1950:

Die Gemeinde Bongard bewilligt der Gemeinde Kelberg ein Darlehen von 20.000,- DM zur Teilfinanzierung der Kanalisationsarbeiten. Das Darlehen wird mit 4,5 % verzinst, die Tilgung erfolgt ab 01.04.1952 mit jährlich 5.000,-. DM

14.03.1951:

Ein ungewöhnlich starkes Erdbeben erschütterte am Mittwochmorgen in der Zeit von 10,46 bis 10,55 Uhr Nordwesteuropa. In Niedermendig fingen die Häuser an zu schwanken, in Kyllburg wurde dem Stellwerksmeister der Stellwerkshebel aus der Hand gerissen, als er gerade eine Weiche umlegen wollte (Zeitungsnotiz).

10.02.1952:

Die Gemeinden Bongard, Borler, Bodenbach, Gelenberg und Rothenbach sind in die grüne Zone (Notstandsgebiet) einbezogen worden und erhalten als erste Rate ein Darlehen von 7.000 DM und eine Beihilfe von 7.000 DM für Ausbesserungen bzw. Erneuerungen an landwirtschaftlichen Gebäuden. Als zweite Rate wurde ein größerer Darlehensbetrag bewilligt, den außer den Genossenschaften Bodenbach und Gelenberg noch 16 Landwirte in Anspruch nehmen.

20.02.1952:

Das Gerätehaus in Bongard wurde im vergangenen Herbst fertiggestellt.

03.03.1952:

Seit Wochen lag der Schnee meterhoch in der Eifel. Ende Januar fing der Winter mit starkem Schneegestöber an. Es fiel dann soviel Schnee wie seit langen Jahren nicht. Der Schneepflug fuhr Tag für Tag; trotzdem konnten die Verwehungen nicht alle beseitigt werden. Der Verkehr auf den Straßen war tagelang vollständig lahmgelegt und die Postomnibusse mußten ihre Fahrten einstellen. Verschiedene Dörfer des Amtsbezirks waren wochenlang vom Verkehr abgeschnitten, weil es unmöglich war, den Schnee fortzuschaufeln und der Schneepflug nicht durchkam.

10.07.1952:

 Die von der Bezirksregierung in Koblenz vorgesehene zweite Lehrerstelle an der Volksschule in Bongard wird von der Gemeinde Bongard abgelehnt mit der Begründung, daß die Schulkinderzahl bis 1958 auf 49 Kinder sinkt. Die Errichtung und Unterhaltung der zweiten Lehrerstelle sei daher vorerst nicht erforderlich.

10.11.1953:

In Bongard sind die Wasserleitungs‑Hausanschlüsse neu gelegt worden.

19.04.1954:

Die Gemeinde Bongard beschließt die Kanalisierung des Ortes. Nach Ausschreibung erhält die Firma Edmund Grones in Kempenich den Auftrag für 33.454,95 DM. Am 30. August 1954 wurde mit den Arbeiten begonnen.

02.12.1958:

Die Gemeinde Bongard unterstützt die Förderung des Flüchtlingswohnungsbaues. Die Erneuerung der Ortsbeleuchtung wird beschlossen.

02.03.1959:

Die Rechte und Pflichten der Jagdgenossenschaft sollen künftig auf die Gemeinde Bongard übertragen werden. Die Gemeinde tritt mit Wirkung vom 01.04.1958 (Schreibfehler?, wohl 1959?) dem neu zu bildenden Bullenhaltungszweckverband Bongard ‑ Gelenberg bei. Die Fischerei‑Nutzung im Nohnerbach wird zum 01.04.1959 öffentlich meistbietend neu verpachtet.

22.03.1960:

Die Grenze zwischen dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bongard und dem staatlichen Eigenjagdbezirk Barsberg wird reguliert. Die Gebührensätze für die Ortskanalisation werden wie folgt festgesetzt: a) einmalige Anschlußgebühr 15,- DM, b) Benutzungsgebühr ab 01.04.1960 5,- DM je Anschluß.

04.08.1961:

Für die Anschaffung von Kühlschränken oder Gefriertruhen erhält jeder Haushalt einen Zuschuß bis zu 500 DM.

30.01.1964:

Die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in Bongard wird neu geregelt. Statt der bisherigen Waldbrandversicherung wird ein Ausgleichfonds für Waldbrandschäden gebildet, das stellt sich für die Gemeinde günstiger. Als Gemeinde-Mülabfuhrplatz wird das Grundstück Flur 8, Nr. 45 vorgesehen.

06.11.1964:

Sportplatzbau in der Gemeinde Bongard. Die Stelle des Friedhofswärters wird dem Johann Gilles gegen eine Entschädigung von 500,‑ DM jährlich übertragen.

19.01.1965:

Die Gemeinde unterstützt den Plan zum Bau eines Schwimmbades in Kelberg mit jeweils 10,- DM pro Einwohner in Bongard, dafür sollen die Bongarder das Schwimmbad später zu den gleichen Bedingungen besuchen können wie die Kelberger. Für den neuen Kinderspielplatz werden die erforderlichen Spielgeräte angeschafft.

22.02.1965:

An allen Anschlüssen der Wasserversorgung werden Wasserzähler eingebaut. Die Wassergebühren betragen danach 5,‑ DM Grundgebühr je Wasserzähler und 0,30 DM je m3 Verbrauch.

31.03.1967:

Die Bürgersteige in Bongard werden mit Platten ausgebaut. Den Auftrag erhält die Firma Heinrich Braun, Kelberg.

20.10.1967:

Die Gemeinde wird über die Fertigstellung der Mittelpunktschule in Kelberg zum 01.04.1968 informiert. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Schüler vom 5. ‑ 9. Schuljahr in Kelberg eingeschult werden. Die Bongarder beantragen, daß die Grundschule in Bongard erhalten bleiben muß.

17.12.1967:

Die geplante kommunale Neugliederung, wonach das Amt Kelberg künftig zum Kreis Daun kommen soll, wird in einer Resolution der Bürgermeister des Amtes Kelberg abgelehnt. In einer Bürgerbefragung werden Unterschriften gegen diesen Plan der Neugliederung gesammelt. In Bongard stimmen 130 Personen mit ihrer Unterschrift gegen den Plan.

04.02.1970:

Die Gemeinde nimmt an der Aktion "Unser Dorf soll schöner werden" teil. Im Frühjahr 1970 werden verschiedene Wege im Ort ausgebaut: Weg Bauer ‑ Müsseler ‑ Klas ‑ Mülller ‑ Rausch ‑ Mayer ‑ Reichertz ‑Vorplatz an der Kasse ‑ Kirchweg ‑ Dorfplatz. Die Kosten hierfür werden aus der Forstrücklage entnommen. Der Bau einer Leichenhalle wird beschlossen.

25.02.1971:

Die Leichenhalle wird 1971 gebaut.

30.12.1971:

Der Jagdbezirk Bongard wird an Herrn Hans Geng in Kelberg gegen eine jährliche Pacht von DM 15.771,‑ verpachtet, dazu kommen DM 500,- zur pauschalen Abgeltung von Wildschäden im Wald pro Jahr und die jährlichen Zuwendungen an Vereine (je 100 DM an den Sportverein, Chorverein und Karnevalsverein). Die Laufzeit beginnt am 01.04.1972 und endet am 31.03.1981.

11.01.1973:

Der Gemeinde Gelenberg wird die gleichberechtigte Mitbenutzung des Friedhofs und der Leichenhalle gegen Zahlung eines einmaligen Kostenbetrages von DM 3000,‑ eingeräumt.

19.06.1973:

Die grundschulpflichtigen Kinder aus den Gemeinden Bongard, Bodenbach, Borler und Gelenberg besuchen ab 01.08.1973 die Grundschule in Kelberg.

04.09.1973:

Ab 01.01.1974 gehört Bongard zum Einzugsbereich des Kindergartens der katholischen Kirchengemeinde in Kelberg.

 

Quellen:

‑ Gemeindebeschlussbücher Bongard
‑ Amtschronik Kelberg
‑ mündliche Auskünfte von Toni Bongartz (Ex‑Bürgermeister und Ehrenbürger von Bongard)
  

 

 

 Meilensteine der letzten 100 Jahre

 

1902            Bau eines neuen Schulgebäudes mit Lehrerwohnung

1903            Einzug des ersten Lehrers in die neue Wohnung

1914/1915    Bau der neuen Kirche. (Der komplette Rohbau erstand in Eigenleistung)

1922            Bau einer Friedhofanlage

1922            Die erste Wasserleitung wurde gelegt

1922            Elektrizität hielt Einzug

1924            Sportplatz für Faustball angelegt – Richtung Nohn (Kammerseifen ) Lehrer Bayer förderte diesen Sport

1931/1959    Sportplatz auf dem Hombüchel

1951            Bau eines Gemeindeschuppens – Lager für Dünger und Getreide

1955            Erster Abwasserkanal wurde gebaut

1959            Einige Wirtschaftswege wurden mit Teerdecke ausgebaut

                   (Zuschussprogramm)

1959            Sportplatzbau an der Malbrück - Eigenleistung

1961            Im Gemeindeschuppen wurde ein Vorkühlraum eingerichtet – jeder Haushalt erhielt 5.00DM zur Anschaffung einer privaten Kühltruhe

1964            Erweiterung Friedhof (linke Seite)

1964            Quellbohrung zur Wassergewinnung – hinter dem Eiserberg

1965/66        Sportplatzneubau auf dem Hombüchel (Rasenplatz)

1964            Brandweiher am Roter Garten wurde zugeschüttet

1967            Ortsstraßen und Bürgersteige wurden ausgebaut

1969/1970    Flächendrainagen und Bachausbau wurde durchgeführt

1968            Am Eiserberg entstand ein neuer Hochbehälter

1971            Bau der Leichenhalle

1972/73        Das Baugebiet am Barsberg entstand

1972/73        An das alte Schulgebäude wurde ein Sanitär und Küchentrakt angebaut

1973            Erneuerung der Wasserleitung in der Bodenbacher Straße

1985            Sportplatzumbau – der einstige Rasenplatz wurde in einen Hartplatz mit
Berieselungsanlage umgebaut

1990            Erneuerung der Wasserleitung durch die Blankenheimerstraße

1991/93        Das Bürgerhausbau wurde erbaut

1995            Neugestaltung des Dorfmittelpunktes - Dorfplatzbau

1999/2000    Spielplatzumgestaltung

2000            Renovierung der Schulwohnun

2001                       Auf der Koppelwiese entsteht ein neues Baugebiet

 

 

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